Buchaltung leicht gemacht


Ich biete Ihnen meine Hilfeleistungen für Ihre laufende Buchhaltung im Rahmen der in §6 Nr. 3 und 4 StBerG zugelassenen Tätigkeiten:

  • Sortieren und Ordnen der laufenden Buchhaltungsunterlagen 
  • Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle 
  • Bei Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung: Abstimmung der Konten
  • Ausdruck der BWA, SuSa, OPOS-Liste,  Journal und Kontenblätter
  • Prüfung der Belege auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
  • Anlagenbuchhaltung
  • Kontakt mit dem Steuerberater 
  • Kassenbuch
  • Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen zum Jahresende für den Steuerberater 

"Bleiben Sie erfolgreich und behalten Sie den Überblick. Durch die Auslagerung Ihrer Buchhaltungsaufgaben haben Sie wieder Zeit für Ihr Werk und wissen den Rest in guten Händen."